Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr

03a finanzen Die alte Landesregierung hat noch beschlossen, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (wird an den/die Sorgeberechtigte/n gezahlt, wenn Väter/ Mütter nicht für ihre Kinder aufkommen) geändert wurde. Bis dahin wurde dieser Vorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Ab dem 1.7.2017 wird dieser Unterhalsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.
Die Folge für die Stadt Velbert: Erst ab 2019, also frühestens in 18 Monaten, werden die Kosten dieser Änderung vom Land übernommen, bis dahin wird die Summe, die an der Stadt hängenbleibt bei ca.  € 325.000,-- liegen. Es ist wieder einmal die Regel, wer bestellt, (Land) bezahlt auch, nicht eingehalten worden. Dadurch wird - zum wiederholten Mal - die Stadt belastet und Bund und Land lassen sich ob ihrer "Güte" feiern. Es ist wird dadurch vielleicht ein bisschen klarer, dass die Haushaltssituation von Städten auch von äußeren Einflüssen abhängig ist, leider.


© www.velbert-anders.de   Mittwoch, 18. Oktober 2017 13:33 Tonscheid

30 Jahre Wählergemeinschaft "VELBERT anders"

Lokal verankert. Seit der Gründung am 26. April 1994 sind wir in Velbert verankert. Als erste, ausschließlich für die Orts- bzw. Stadtteile Langenberg, Neviges, Tönisheide und Velbert tätige, freie Wählergemeinschaft haben wir hier unsere Basis und prägen die Politik für die Velberter Bürger ohne ideologische Vorbehalte mit. Die Überlegungen, die vor drei Jahrzehnten zur Gründung von „VELBERT anders“ geführt haben, sind nach wie vor aktuell: Bürgernähe, konstruktive Mitarbeit auf kommunaler Ebene, anstelle lautsprecherischer Polemik allein zu Wahlkampfzeiten, ideologisch unabhängig und keiner Landes-oder Bundesregierung verpflichtet. -anders eben!
© 2025 Wählergemeinschaft VELBERT anders, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden