Tempo-30-Zone Langenhorst

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Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.03.2025 beschlossen, dass das Einvernehmen der Gemeinde nach § 45 Abs. 1 c STVO für den Zusammenschluss der Tempo-30-Zonen im Wohngebiet Langenhorst hergestellt wird.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass in diese Beschluss-Vorlage

Nr. 66/2025 im letzten Absatz auf folgendes hingewiesen wird:

" Gemäß § 45 1 c STVO ist für die Anordnung einer geschwindigkeitsbegrenzten Zone das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Die Beschlussvorlage wird zur Beratung vorgelegt, da der Bezirksausschuss Velbert Mitte, der gemäß der Geschäftsordnung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eigentlich zuständig ist, vor Abschluss der Baumaßnahme nicht mehr tagt."

Eine Beratung im Bezirksausschuss Mitte hätte den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Langenhostern, die Möglichkeit gegeben, ihre Bedenken vorzutragen. Welcher Schnellschuss die Verwaltung zu dieser Vorlage bewogen hat, bleibt im Dunkeln.

Lesen Sie hierzu auch die Meinung eines Langenhorster Bürgers:

 Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Velbert hat beschlossen, im gesamten Wohngebiet Langenhorst eine einheitliche Tempo-30-Zone einzurichten. Davon betroffen sind unter anderem die Langenhorster Straße und der Waldweg, die bislang keine vollständigen Tempo-30-Bereiche waren.
Wir fordern die Rücknahme dieses Beschlusses, um den Verkehrsfluss zu erhalten und unnötige Belastungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Begründung
Erschließungsfunktion der Langenhorster Straße und des Waldweges
Die Langenhorster Straße und der Waldweg dienen als Erschließungs- bzw. Wohnsammelstraßen. Gerade solche Straßen haben eine bedeutende Erschließungsfunktion und sollten für flüssigen Verkehr sorgen. Eine flächendeckende Tempo-30-Zone kann hier zu unnötigen Verzögerungen führen.
Fehlendes Erfordernis, veralteter Antrag und Begründung
Es gibt keine belegbaren Hinweise auf erhöhte Unfallzahlen oder Verkehrsprobleme, die eine Änderung rechtfertigen würden. Die bisherigen getrennten Tempo-30-Zonen haben sich bewährt. Die ursprüngliche Anregung stammt aus dem Jahr 1984 und ist somit 41 Jahre alt. Die damaligen Rahmenbedingungen haben sich erheblich verändert. Angesichts der heutigen guten und problemfreien Situation besteht kein Bedarf, auf dieser veralteten Grundlage eine umfassende neue Regelung einzuführen.
Verschlechterter Verkehrsfluss
Eine flächendeckende Temporeduktion auf 30 km/h wird den Verkehrsfluss auf der Langenhorster Straße erheblich verschlechtern. Auch der Schulbus, der durch das Gebiet fährt, könnte dadurch Verspätungen erleiden, was negative Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit des öffentlichen Nahverkehrs und den Schulbetrieb hätte.
Unklare Vorfahrtsregelungen durch Rechts-vor-Links-Regelung
Tempo-30-Zonen gehen üblicherweise mit einer Rechts-vor-Links-Vorfahrt einher. In der geplanten neuen Zonenregelung entsteht dadurch eine Vielzahl unklarer oder nicht intuitiver Verkehrssituationen, was die Verkehrssicherheit gefährden kann. Zusätzlich kommt es zu widersprüchlichen Vorfahrtsregelungen: Einige Straßeneinfahrten haben einen abgesenkten Bordstein. Nach § 10 StVO besteht für diese Straßen Wartepflicht. Dies führt zu der Situation, dass Fahrzeuge von der Straße "Am Nordhang" kommend in Richtung Innenstadt an der Kreuzung Langenhorster Straße/Kalkofen Rechts-vor-Links zu beachten haben, an der nächsten Kreuzung jedoch wieder Vorrang haben, da dort ein (im übrigen neu errichteter) abgesenkter Bordstein existiert. Solche inkonsistenten Regelungen können zu Irritationen und erhöhter Unfallgefahr führen.
Umweltaspekt und erhöhtes Verkehrsaufkommen in Seitenstraßen
Studien zeigen, dass Emissionen bei 50 km/h oft niedriger sind als bei Tempo 30. Somit könnte die Maßnahme sogar negative Auswirkungen auf Umwelt und Luftqualität haben. Durch die Vereinheitlichung der Zone entstehen zudem kürzere, schnellere Durchfahrtsrouten in Seitenstraßen wie Kalkofen, Im Stock, Hülsbecker Weg, Oberlangenhorst und Am Drügen Pott. Diese könnten als Schleichwege genutzt werden, was zu mehr Verkehrslärm, höheren Emissionen und einer Gefährdung der Anwohner führen würde.
Finanzielle und organisatorische Belastung
Auch wenn Markierungskosten teilweise durch Einsparungen kompensiert werden sollen, entstehen dennoch Kosten für die Umsetzung und spätere Instandhaltung der Markierungen und Beschilderung. Laut aktuellem Planungsstand sollen rund 50 bestehende Verkehrsschilder abgebaut und 17 neue Warnschilder „Kreuzung mit Vorfahrt von Rechts“ aufgestellt werden. Zusätzlich muss der Mittelstreifen der Langenhorster Straße auf einer langen Strecke abgefräst werden. In insgesamt 12 Einmündungen ist ebenfalls Fräsarbeit erforderlich. Diese baulichen Eingriffe verursachen weiteren Kosten- und Koordinationsaufwand und stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme.
Keine ausreichenden Voraussetzungen für Tempo 30
Die Verwaltung selbst bestätigt, dass die Langenhorster Straße und der Waldweg breiter ausgebaute Erschließungsstraßen sind und damit nicht dem typischen Erscheinungsbild einer Wohnstraßen-Zone entsprechen. Trotz neuerer Interpretationen bleibt der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1994 weiterhin gültig und schließt die Einführung einer Tempo-30-Zone im Langenhorst aus.
Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme
Das Mittel der Zusammenlegung der Zonen erscheint unverhältnismäßig angesichts der geringen nachgewiesenen Probleme. Anstatt umfassender Einschränkungen sollten gezielt punktuelle Lösungen überprüft werden, falls tatsächlich Sicherheitsprobleme bestehen.
Fazit
Die Aufhebung des Ratsbeschlusses ist notwendig, um den Verkehrsfluss auf der Langenhorster Straße zu erhalten, finanzielle Mittel sinnvoll einzusetzen und eine Maßnahme zu verhindern, die nicht hinreichend durch Fakten begründet ist.
Website: https://langenhorst-bewegt.jimdosite.com/
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Markus Poerschke, Velbert



© www.velbert-anders.de   Montag, 28. April 2025 13:00 Wolfsbach

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