
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am gestrigen Dienstag hat das Landesverfassungsgericht das im Juni 2024 durch die Landesregierung geänderte Kommunalwahlrecht , für verfassungswidrig erklärt.
Was folgt daraus?
Die Kommunalwahl in NRW, die am 14.9.2025 stattfindet, wird aller Vorraussicht nach, nach dem alten Wahlrecht stattfinden müssen. Eine erneute Änderung wäre in der kurzen Zeit wohl kaum möglich und würde das Risiko, bei einer erneuten Klage wieder ein negatives Ergebnis zu bekommen, weitreichende Folgen haben. Im schlimmsten Fall die Annulierung der Wahl.
CDU,SPD und Grüne hatten die Änderung im Juni 2024 im Landtag beschlossen. Das Landesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis:
Die neue Gesetzesregelung würde das Recht auf Chancengleichheit der kleineren Parteien verletzen.
Die größeren Parteien hätten allerdings Vorteile bei der Sitzverteilung gehabt.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wir sind sehr froh darüber, dass die Demokratie und die darin festgeschriebene Dreiteilung der Macht ( Exekutive, Legislative und Judikative ) in Kraft ist und die Arroganz, im Rausch der Macht, dadurch aufgehalten wird.
Also liebe Lantagsfraktionen der CDU, SPD und insbesondere
die der Grünen:
„Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ funktioniert so nicht!