„Verdeckte“ Parteienfinanzierung

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- Selbstbedienung von SPD und CDU -

In den letzten Jahrzehnten sind die Staatsgelder/Steuergelder für die politische Arbeit von Fraktionen, Abgeordneten und parteinahen Stiftungen in Deutschland exorbitant gestiegen und erreichen mittlerweile zusammengerechnet fast die Milliardengrenze. Nutznießer dieser Gelder sind nahezu ausschließlich die in Bund, Ländern und Gemeinden mehrheitlich regierenden Alt-Parteien, die sich den Staat mehr und mehr zur Beute machen. Auf kommunaler Ebene fließen die Gelder dagegen vergleichsweise spärlich. Dies benachteiligt die ausschließlich kommunalpolitisch aktiven Parteien und Wählergemeinschaften massiv. Chancengleichheit im politischen Wettstreit sähe anders aus.


Mit dem Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hat der Landtag NRW unlängst ein weiteres Kapitel bei diesem Beutezug aufgeschlagen. Begleitet durch eine Rechtsverordnung und einen speziellen Erlass von Skandal- pardon Innenminister Ralf Jäger (SPD) werden einerseits die Verdienstausfallgrenzen für Kommunalpolitiker landesweit vereinheitlicht und massiv erhöht, zum anderen eine gänzlich neue Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen des Rates eingeführt. Beides soll, so die amtliche Begründung, einen adäquaten Ausgleich für ehrenamtliche Mandatsträger sicherstellen.


Der Regelstundensatz beim Verdienstausfall entspricht nun dem Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Der Höchstbetrag für tatsächlich nachgewiesene Verdienstausfälle beträgt unter Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen statt bisher 30 Euro ab sofort 80 Euro pro Stunde.


Die neu eingeführte zusätzliche Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen des Rates (Beispiele: Umwelt- und Planungsausschuss, Bezirksausschüsse in den Stadtteilen) hat zur Folge, dass dieser Personenkreis – durchweg Ratsmitglieder - künftig neben der Monatspauschale in Höhe von 285,60 Euro eine zusätzliche pauschale Zahlung in gleicher Höhe erhält. Egal, ob das jeweilige Gremium nur drei Mal oder zehn Mal pro Jahr tagt. Da an der Spitze der Ausschüsse aufgrund der Stimmenverhältnisse im Rat in fast allen Fällen Ratsmitglieder von CDU und SPD stehen, werden die Mandatsträger der beiden großen Parteien den Löwenanteil der Mehrkosten für den städtischen Haushalt in Höhe von rund 50.000 Euro pro Jahr abkassieren.


Für eine Stadt wie Velbert, die seit Jahren mit einem Haushaltssicherungskonzept arbeitet, per Ende 2015 Verbindlichkeiten in Höhe von rund 643 Mio. Euro angesammelt hatte und in fast jedem Haushaltsjahr nur mit Mühe an der Pleite vorbeischrammt, ein dicker Brocken. Und auch mit aktuell diskutierten Kürzungen im sozialen Bereich - beispielsweise bei Vereinen - kaum vereinbar. Zwischen CDU und SPD in Velbert war jedoch von Beginn an unstreitig, dass dieses „Geldgeschenk“ aus der leeren Stadtkasse nicht abgelehnt werden soll.

Anders stellte sich die Situation beispielsweise in Heiligenhaus und weiteren kreisangehörigen Städten da. Dort hatten sich die Räte aus Gründen der Kostensensibilität und zur Betonung der Ehrenamtlichkeit einstimmig für den kompletten Verzicht auf zusätzliche Aufwandsentschädigungen entschieden. Der Versuch vieler weiterer NRW-Städte, die Mehrbelastungen durch das Landesgesetz in einem vertretbaren Rahmen zu halten und die Stadtkasse zu schonen, kam in Düsseldorf allerdings nicht gut an. Durch einen Rechtserlass hat Innenminister Jäger den Städten inzwischen alle Gestaltungsmöglichkeiten genommen und die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende verbindlich vorgeschrieben. Von kommunaler Selbstverwaltung keine Rede mehr.

Doppelmoral

CDU und SPD in Velbert dürfte dies gelegen kommen. Eröffnet der zusätzliche Geldregen doch die Möglichkeit, die an anderer Stelle gern geforderten Einsparungen bei den sogenannten "Zuwendungen an die im (Velberter) Rat vertretenen Fraktionen" zumindest in den eigenen Reihen zu kompensieren. Gemeint ist damit die weit verbreitete Praxis, die Parteikasse durch „freiwillige“ Beiträge der Mandatsträger (eine Art Parteisteuer) zu dotieren.




© www.velbert-anders.de   Samstag, 1. April 2017 14:16 Schneider

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