
Der Kommunalwahlkampf - und natürlich auch der um Sitze im Europäischen Parlament - geht in die Endphase. Entsprechend bunt ist das Stadtbild. Man mag es mögen und auch die Wahlaussagen originell finden … oder auch nicht. Fakt ist: Noch immer sind die an Laternen angebrachten Plakate, Dreieckständer und die so genannten Wesselmänner (Großplakate im Format von ca. 3 x 4 Metern auf extra aufgestellten Leinwänden wie auf dem Foto rechts) Mittel der Wahl. Und vor allem dann unverzichtbar, wenn andere Wege aus verschiedenen Gründen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind.
Gerade die ausschließlich lokal tätigen Wählergemeinschaften, die nicht auf den bundesweiten Bekanntheitseffekt hoffen können, sind hierauf angewiesen. Da ist es dann besonders betrüblich, wenn diese nicht ganz preisgünstigen Werbeträger verunstaltet oder gar zerstört werden, wie die Fotobeispiele belegen. Gelegentlich kommt es auch vor, dass kleinere Werbeträger ganz verschwinden und politische Mitbewerber ihren Anteil daran haben. Eine solche Aktion eines übereifrigen, auch jetzt wieder aktiven Kandidaten in Tönisheide, aufgedeckt im Kommunalwahlkampf 2009, ist da noch in guter Erinnerung.

Ein anderes Thema im Straßenwahlkampf sind die von der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Velbert vorgegebenen Spielregeln. So ist es aus vollkommen nachvollziehbaren Gründen verboten, Wahlplakate in unmittelbarer Nähe von Verkehrszeichen, an Masten mit Verkehrszeichen oder Ampeln anzubringen. Schließlich soll die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt werden. Auch Kreisverkehre sind tabu, damit die Fahrzeuglenker freie Sicht haben.
Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang aber auf jeden Fall, wenn städtische Bedienstete - gern solche mit Parteibuch - bei der Bewertung von Verstößen gegen die Spielregeln resp. die Straßenverkehrsordnung mit zweierlei Maß messen. Ganz nach dem Motto „Möglichst weitgehende Gestaltungsfreiheit für die einen, härtestes Durchgreifen mit der Androhung von Strafen bei den anderen“.
Dem aufmerksamen Betrachter fällt auf, dass die Werbeträger der beiden großen Parteien zum Teil durchaus an kritischen bzw. verbotenen Stellen anzutreffen sind, dieses aber anscheinend toleriert wird. Wir, die Wählergemeinschaft VELBERT anders, und die Vertreter von kleineren Mitbewerbern - man spricht schließlich miteinander - haben dagegen immer mal wieder negative Erfahrungen gemacht!
Übrigens:
Wussten Sie schon, dass die Startbedingungen auch bei der Finanzierung des Wahlkampfs sehr ungleich verteilt sind. Auf der einen Seite alle Parteien, die gleichzeitig bei der Europawahl antreten, dafür bei Überschreiten niedriger Hürden auf eine üppige Wahlkampfkostenerstattung hoffen und damit bequem auch ihren Kommunalwahlkampf finanzieren können. Auf der anderen Seite die ausschließlich lokal tätigen Wählergemeinschaften, denen solche Privilegien vorenthalten werden.
Im Jahr 2012 betrug die staatliche Parteienfinanzierung für die Teilnahme an Bundestags- und Landtagswahlen immerhin 150,8 Millionen Euro - von den Nutznießern pikanterweise selbst festgelegt. Für jede abgegebene gültige Stimme kassieren die Parteien jährlich wiederkehrend (!) 0,70 Euro. Hinzu kommen weitere 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Mitgliedsbeitrag oder Spende vereinnahmen. Von solch üppigen Zuwendungen können die lokal verankerten Wählergemeinschaften nur träumen.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann sprechen Sie mich doch an!
Herzlichst
Hans-Dieter Schneider
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