
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das OVG Münster hat die Kalkulation der Abwassergebühren gekippt. Geklagt hatte die Stadt Oer-Erkenschwick, die die kalkulatorischen Zinsen ( 6,52% ) als zu hoch ansah. Das OVG hat diese Klage positiv beschieden und festgestellt, dass der Zinnsatz bei 2.42 % hätte liegen müssen.
Da dieses Urteil - nach vielen Klagen - erstmals vom höchsten NRW-Verwaltungsgericht verkündet wurde und eine Revision abgelehnt wurde, wird das Urteil wohl rechtskräftig werden.
Da Verwaltungsakte, z.B. der Abgabenbescheid von Städten zu Jahresanfang zugestellt werden und die Widerspruchsfrist vier Wochen beträgt ist ein Widerspruch normalerweise nicht mehr möglich.
Nach der Abgabenordnung ( AO ) ( § 130-133 ) kann mit Hinweis auf das Urteil und diesen Paragraphen die Rücknahme des Bescheides bei der Stadt Velbert bzw. der TBV eingereicht werden.
Die Stadt muss dann über diesen Widerspruch entscheiden, sollte es eine Ablehnung geben kann man innerhalb von vier Wochen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einreichen.
Ihr August-Friedrich Tonscheid
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