
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über das Urteil des OVG Münster bzgl. der Berechnung der Abwassergebühren hatten wir an dieser Stelle bereits berichtet.
Nunmehr gibt es eine Erläuterung des Bundes der Steuerzahler, die Sie in der Anlage finden.
Ebenfalls in der Anlage befindet sich ein Musterschreiben, das Sie an die TBV - Technischen Betriebe Velbert - senden sollten.
Es ist Einiges zu lesen aber auch letztlich lohnenswert.